KI-Inhalte kennzeichnen: Das müssen Sportvereine wissen
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen. Auch Sportvereine und -verbände sollten deshalb wissen, wann KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle KI-Inhalte gibt es nicht. Relevant sind vor allem KI-Chatbots sowie realistisch wirkende KI-generierte oder wesentlich veränderte Bilder, Videos und Audioinhalte. Auch für bestimmte KI-generierte Texte können Transparenzpflichten gelten.
Wird KI lediglich als Unterstützung genutzt und der Inhalt anschließend von einem Menschen geprüft, überarbeitet und unter eigener Verantwortung veröffentlicht, ist eine Kennzeichnung häufig nicht erforderlich. Jetzt informieren und die wichtigsten Regeln für die Vereinskommunikation kennenlernen.
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